21. September 2021
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung festgestellt, dass der Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Erkrankung eines Arbeitnehmers eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitnehmer verlangen darf. Um dies fordern zu können, benötigt der Arbeitgeber keine sachliche Rechtfertigung.