FAQ

Häufig gestellte Fragen


Muss ich für eine Beratung nach Nordhorn in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, das ist meist nicht notwendig. Wir sind flexibel und richten uns hierbei nach Ihnen. Die Betreuung, Beratung und Vertretung kann selbstverständlich auch per Email, Telefon, Telefax oder Post erfolgen. Trotzdem pflegen wir selbstverständlich den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten, stehen jederzeit für persönliche Gespräche zur Verfügung und nehmen gerne an auswärtigen Besprechungen teil.

Sollte ich einen Rechtsanwalt schon bei Vertragsverhandlungen hinzuziehen?

Wir halten dies für unbedingt sinnvoll. Der Vertragsabschluss ohne anwaltliche Beratung birgt erhebliche Risiken. Rechtliche Nachteile können in vielen Fällen nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Die anwaltliche Beratung im Verhandlungsstadium dient besonders der Vermeidung späterer Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien.

Muss ich für ein Klageverfahren einen Anwalt am Ort des Gerichtes beauftragen?

Nein, das ist grundsätzlich nicht notwendig. Wir können Sie vor sämtlichen Gerichten Deutschlands – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes (BGH) – vertreten. Sie haben damit die Möglichkeit, Ihre Interessen durch uns wahrnehmen zu lassen. Jeder Gerichtstermin wird durch anwaltlichen Schriftwechsel vorbereitet. Wir betreuen das gesamte Verfahren schriftlich von Nordhorn aus. In den meisten Fällen nehmen wir auch die Termine vor auswärtigen Gerichten selbst wahr. Sollte dies im Ausnahmefall nicht sinnvoll sein, verfügen wir im gesamten Bundesgebiet über ein Netz von zuverlässigen Kollegen, die die Terminvertretung vor Ort für uns übernehmen.

Was kostet die Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen?

Unsere Vergütung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen oder nach individueller Vereinbarung. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemisst das Anwaltshonorar anhand des wirtschaftlichen Wertes der Angelegenheit. Für gerichtliche Verfahren existieren feste Sätze; für außergerichtliche Tätigkeiten ein Gebührenspielraum. Es kann auch eine stundenweise oder pauschale Vergütung vereinbart werden. Dies ist insbesondere bei ständiger anwaltlicher Betreuung in verschiedenen Angelegenheiten sinnvoll. Sprechen Sie uns bitte an. Die Klarheit über die Kostenfrage ist für das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant besonders wichtig. Wir werden Ihnen vor der Beauftragung auf Wunsch gerne einen Überblick über die für Sie voraussichtlich entstehenden Kosten und Risiken geben.

Wer muss für die Kosten meines Rechtsanwaltes aufkommen?

Bei einer beratenden Tätigkeit, der Fertigung von Vertragsentwürfen und bei Vertragsverhandlungen trägt der Auftraggeber seine Rechtsanwaltskosten selbst. Genauso ist es häufig, wenn eine Streitigkeit außergerichtlich durch eine Einigung beigelegt wird. In gerichtlichen Verfahren hat grundsätzlich die unterliegende Partei die gesamten Kosten des Prozesses in allen Instanzen zu tragen. Eine Ausnahme besteht im Arbeitsgerichtsverfahren I.Instanz, bei welchem jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen hat. Für einkommensschwache Personen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten. Diese deckt die Kosten des eigenen Anwalts und die gerichtlichen Verfahrenskosten.

Wie lange dauert ein Klageverfahren?

Von der Klageeinreichung über den Termin zur mündlichen Verhandlung, einer eventuellen Beweisaufnahme bis zur Urteilsverkündung vergeht eine Weile. Die Dauer des Verfahrens hängt maßgeblich von dem einzelnen Gericht und dort von dem einzelnen Richter ab. Erfahrungsgemäß dauert ein Verfahren vor einem Amtsgericht (zuständig für Streitwerte bis 5.000,00 €) bis zur Rechtskraft zwischen drei und zwölf Monate, vor einem Landgericht (zuständig für Streitwerte über 5.000,00 €) zwischen sechs und 24 Monate. Berufungsverfahren, die ab einem Streitwert von 600,00 € zulässig sind, dauern zwischen sechs und 24 Monaten oder länger.
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