Die rechtsanwaltliche Vergütung bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei den meisten (zivilrechtlichen) Tätigkeiten des Rechtsanwalts richtet sich die Höhe des Honorars nach Gebühren und Gegenstandswerten. Im Rahmen einer zivilrechtlichen Erstberatung kann bei der Beratung eines Verbrauchers maximal eine Gebühr in Höhe von 190,00 € anfallen, wobei die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen und die Umsatzsteuer hinzuzurechnen sind.
Ansonsten richtet sich im zivilrechtlichen Bereich die Höhe der einzelnen Gebühren nach dem Gegenstandswert, dem Umfang und der Bedeutung der Sache.
Welche Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren in Ansatz zu bringen sind richtet sich zum Beispiel danach, ob und in welchem Umfang verhandelt bzw. ein Vergleich geschlossen wird. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung neben der vorerwähnten Verfahrensgebühr zusätzlich noch eine Terminsgebühr und eventuell eine Vergleichsgebühr anfällt.
Bei einem Strafprozess richten sich die anwaltlichen Gebühren nach Schwierigkeit und Umfang der Angelegenheit, wobei es darüber hinaus darauf ankommt, vor welchem Gericht verhandelt wird.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz. Die Gerichtskosten sind im Zivilverfahren grundsätzlich bei Klageerhebung im Voraus einzuzahlen, da ansonsten das Gericht nicht tätig wird. Die Gerichtskosten richten sich – ebenso wie die Gebühren des Rechtsanwalts – nach den Gegenstandswerten.
In einem Zivilprozess hat die vollständig unterliegende Partei der obsiegenden Partei grundsätzlich die Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Im Arbeitsgerichtsverfahren I. Instanz hat jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen. Im Strafprozess hat der Verurteilte die Kosten des Verfahrens zu tragen.
In Spezialfällen wird die Kanzlei nur aufgrund von Honorarvereinbarungen tätig. Hierbei liegen die in Ansatz zu bringenden Stundensätze je nach Umfang und Schwierigkeit der Materie in der Regel bei 200,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.